„Gesetz zur Sicherheit der Bürger“

… das ist ja auch schon bewusst möglichst allgemein gehalten. Hier geht es nicht mehr darum bestimmte, schadhafte Verhaltensweisen zu illegalisieren, sondern unter einem generellen Deckmantel alles unter Verdacht stellen zu KÖNNEN. Generelles Verbot für alles. Jederzeit erweiterbar. Perspektiven wie „Freiheit“ vorsätzlich ausgeblendet.

http://www.taz.de/!5224331/


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